Anmeldungen ab sofort im Gemeindeamt Söding bzw. wenn angegeben, bei den durchführenden Personen.
Das Rote Kreuz lässt die Bevölkerung nicht im Stich!
Die Auszahlungsfrist geht von 15.4. bis 27.5.2013. Die Grundbesitzer können innerhalb dieser Frist persönlich im Gemeindeamt Söding ihren Anteil am Jagdpachteuro (€ 1,81 pro Hektar Eigentumsfläche) beantragen. Mitzubringen ist der letzte Einheitswertbescheid, bei Zu- oder Verkauf eines Grundstückes, der Kaufvertrag.
Anteile am Jagdpachteuro, die nicht innerhalb von 6 Wochen beansprucht bzw. behoben werden, verfallen zu Gunsten der Gemeindekasse und werden z. B. für die Hagelabwehr, für die Erhaltung der Schnapsbrennkesseln, Feldspritzen und anderen landwirtschaftlichen Geräten verwendet.
Die FSME-Impfaktion hat begonnen und dauert bis 26. Juli 2013. Anmeldung: Sanitätsreferat, Part. – Zimmer-Nr. 5 - Telefon-Nr. 03142/21520-252
Kleinkinder können erst ab der 3. Teilimpfung in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg geimpft werden.
Impfkosten: € 19,50 FSME-Erwachsene für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
€ 18,00 FSME-Junior für Personen vom 1. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
Ein Teil der Impfosten wird gegen Vorweis der Verrechnungsbestätigung von der zuständigen Krankenkasse des Versicherten rückerstattet.
Impfzeiten: voraussichtlich jeden Dienstag und Donnerstag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zusatztermine: Dienstag, 05.03.2013 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Dienstag, 02.04.2013 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Weitere Zusatztermine sind geplant, welche auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg unter www.bh-voitsberg-steiermark.at bekanntgegeben werden.
Mitgebrachte Impfstoffe dürfen aus rechtlichen Gründen im Sanitätsreferat nicht verabreicht werden!
Ab sofort muss in der Steiermark jeder Hundehalter den Hundekunde-Nachweis erbringen, der zum ersten Mal einen Hund besitzt bzw. in den vergangenen fünf Jahren keinen hielt (Meldedatum in der Gemeinde) und nun einen anschaffen will. Die Kosten für den Hundekunde-Nachweis betragen € 40,-- und sind vom Hundehalter zu tragen. Abgehalten werden die Kurse vierteljährlich in jedem Bezirk (Bezirkshauptmannschaft Voitsberg), die Abhaltung erfolgt über den Amtstierarzt. Termine für die ersten Kurse folgen in Kürze. Der Hundekundenachweis wird nicht benötigt, wenn mit dem Hund positiv absolvierte Kurse (mit Prüfung und Nachweis) abgehalten wurden.
Die Hundeabgabe beträgt ab sofort € 60,00 pro Jahr und Hund, fällig am 15. April, ohne verpflichtenden Hundekundenachweis € 120,00. Wer zusätzliche Kurse absolviert (Begleithund I + II oder Ähnliches) kann mit den erforderlichen Nachweisen um 50 % Begünstigung ansuchen.
Für Wachhunde (nächstes Gebäude mehr als 50 m entfernt) kann ebenfalls ein Antrag auf 50 % Ermäßigung im Gemeindeamt gestellt werden. Weiters ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund und die Registrierungsnummer des Stammdatensatzes zu erbringen. Die Anerkennung eines Hundes als Wachhund, Nutzhund oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes nach den §§ 4 und 5 ist spätestens bis zum 28. Februar eines Jahres bei der Gemeinde zu beantragen. Für die Stattgebung eines Begünstigungsantrages erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Für diese werden € 6,-- Verwaltungsabgabe verrechnet.
Interessierte können sich von Montag, 18.2. bis Freitag, 8.3.2013 für das nächste Schuljahr in der Bulme Graz-Gösting (Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr, in den Semesterferien von 8 bis 12 Uhr) oder im Gemeindeamt Voitsberg anmelden.
Die Gemeinde Söding möchte Ihnen sparen helfen. Wenn Sie einen Abbuchungsauftrag erteilen, kostet Ihnen dies keine Spesen und Sie müssen nicht mehr auf Termine achten, daher keine Mahngebühren. Den Auftrag können Sie in der Gemeinde erteilen. Mit bestem Dank, Ihr Bürgermeister Ing. Peter Kohlbacher
Die neue Homepage der Kleinregion Mittleres Kainachtal der 6 Gemeinden Söding, Mooskirchen, St. Johann, Krottendorf, Ligist und Stallhofen ist online!
Gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) geben wir bekannt, dass Anbringen an die Gemeinde Söding rechtswirksam per E-Mail an gemeinde@soeding.at eingebracht werden können. Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung der Formate *.pdf, *.doc/docx, *.jpg bestimmt.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 - 12 Uhr,
Dienstag 15 - 18 Uhr
Mittwoch K E I N Parteienverkehr
Zu den Öffnungszeiten sind wir weiterhin gerne für Sie da!!

Riesenbärenklau, Ambrosie, Staudenknöterich, Drüsiges Springkraut, Goldrute etc.....
Nachdem sich eine Reparatur unserer Obstpresse nicht mehr auszahlt, ist es ab Mitte September möglich, bei Fam. Konrad Sepp vulgo Schwoager in Stögersdorf bei Mooskirchen zu pressen. Die Anmeldung erfolgt ab Mitte September unter der Tel. Nr. 03137/2642. Die Kosten für das Pressen betragen für 5 Min. € 3,00 inkl., für 60 Min. € 30,00 inkl.
Obstpresse Kollegger, 8152 Stallhofen 119, Tel. 0664/16 13 119, Mo - Sa von 8 - 17 Uhr, telefonische Terminvereinbarung erforderlich!
Extreme Regenfälle, sinflutartige Niederschläge und heftige Unwetter führen immer öfter zu überfluteten Kellern. Wer das Niederschlagswasser einfach widerrechtlich in den Kanal ableitet fördert Überschwemmungen und macht sich strafbar! Jede Einleitung von Niederschlagswässern (z. B. von Dachrinnen oder Hofflächen) hat in Extremsituationen (Hochwasser nach starken Regenfällen) schwerwiegende Folgen! Es kommt zur Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind. In der Kanalisation entsteht ein Rückstau, der zu Überflutungen von tieferliegenden Objekten führt. Die Lösung gegenüber dem von Fachleuten als „Rückstau“ bezeichneten Problem ist denkbar einfach: die Rückstausicherung. Die Klappe bzw. Pumpe verhindert den Rückfluss des Wassers aus dem öffentlichen Kanal ins Haus und bewahrt so vor der Zerstörung von Elektrogeräten, Verwüstungen und Umweltschäden durch auslaufendes Heizöl.
Die Apotheken in Österreich bieten ab sofort eine neue Servicenummer an. Unter der Kurznummer 1455 erhält jeder Anrufer zum Ortstarif rasch und unbürokratisch Auskunft über die nächstgelegene dienstbereite Apotheke, auf Wunsch sogar mit Wegbeschreibung. Der Apothekenruf 1455 ist rund um die Uhr, 24 Stunden, 365 Tage lang erreichbar. Unter der neuen Servicenummer werden auch pharmazeutische Fragen professionell von einer Apothekerin, einem Apotheker beantwortet.
Die aktuellen Informationen über die neue Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark in Kooperation mit der AK Steiermark sind online! Bitte besuchen Sie www.soziales.steiermark.at/pendlerbeihilfe
Empfehlung des Gemeinderates betreffend Rasenmähzeiten:
Mo bis Sa von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr. Im Sinne einer guten nachbarschaftlichen Beziehung werden Sie ersucht, sich an diese Zeiten zu halten!
Kostenlose Beratung für Menschen im berufsfähigen Alter zu verschiedenen Themen. Nächste Termine für Sprechtage in der BH Voitsberg erhalten Sie im Anhang.
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